Mitgliedschaft

Inhalt
- Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mitglied?
- Wie werde ich Mitglied?
- Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
- Wie entrichte ich den Mitgliedsbeitrag?
- Wie beende ich die Mitgliedschaft?
- Wie kann ich den Verein mit Spenden unterstützen?
- Wie erhalte ich eine Spendenbescheinigung?
- Was passiert auf der Mitgliederversammlung?
- Wofür werden die personenbezogenen Daten verwendet?
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mitglied?
Ihre Rechte und Pflichten leiten sich aus der Satzung des Fördervereins ab:
- Jedes Mitglied hat das Recht, sich bei den Aktivitäten des Vereins aktiv einzubringen sowie dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Vorschläge zu unterbreiten.
- Jedes Mitglied hat das Recht, an den Mitgliederversammlungen des Vereins teilzunehmen, Anträge zu stellen und ihr Stimmrecht auszuüben.
- Alle Mitglieder sind verpflichtet,
- die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu unterstützen und zu fördern
- ihren finanziellen Beitragsverpflichtungen nachzukommen
- das Vereinsvermögen fürsorglich zu behandeln
Wie werde ich Mitglied?
Möchten Sie die Kinder über den Förderverein unterstützen, dann füllen Sie bitte unseren Aufnahmeantrag aus. Folgende Daten werden darin abgefragt:
- Vorname, Name
- Geburtsdatum
- Anschrift
- E-Mailadresse
- Telefonnummer (optional)
- gewünschte Höhe des Mitgliedsbeitrags (siehe unten)
Warum wir diese Daten benötigen und wie wir damit arbeiten, erfahren Sie hier.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns unter info[at]foerderverein-burgkinder-bonn.de erreichen.
Anschließend senden Sie uns den ausgefüllten Antrag bitte per E-Mail an die oben angegebene Adresse, hinterlegen ihn in unserem Fördervereinsbriefkasten in der Kita oder geben ihn einfach bei der Kitaleitung ab.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Die Mitgliedschaft im Förderverein ist mit der Zahlung eines Jahresbeitrages verbunden. Die Höhe des Mindestbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Aktuell beträgt er 10 Euro pro Jahr. Es kann jedoch auch eine beliebig höhere Summe von dem/der Antragsteller/in festgelegt werden.
Der Beitrag bezieht sich auf das jeweilige Geschäftsjahr, das sich entsprechend des Kindergartenjahres vom 01.08.-31.07. erstreckt.
Wie entrichte ich den Mitgliedsbeitrag?
Der Jahresbeitrag ist zu Beginn des Kita-Geschäftsjahres im August fällig. Es erfolgt einige Wochen zuvor eine Information per E-Mail sowie durch Aushang in der Kita. Bei Eintritt im laufenden Geschäftsjahr ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie einen Dauerauftrag bei ihrer Bank einrichten. Nur so können wir die Bearbeitungszeit durch unsere ehrenamtlichen Mitglieder in einem überschaubaren Rahmen halten.
Für Überweisungen beziehungsweise die Einrichtung einen Dauerauftrages verwenden Sie bitte folgende Angaben:
Empfänger: Förderverein Kita Buschackerweg
Bank: Volksbank Köln Bonn eG
IBAN: DE04 3806 0186 3206 0480 17
Verwendungszweck: Beitrag gemeinnütziger Förderverein Kita
Buschackerweg Vorname Name
Denken Sie daran, den Dauerauftrag nach dem Austritt aus dem Förderverein zu löschen. Sie erhalten natürlich eine entsprechende Erinnerung.
Für alternative Zahlungsmethoden (z.B. Barzahlung) sprechen Sie uns bitte an oder schreiben eine E-Mail an info[at]foerderverein-burgkinder-bonn.de.
Wie beende ich die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Kündigung (die Frist beträgt einen Monat vor Ende des Kita-Geschäftsjahres am 31.07.). Eine Rückzahlung geleisteter Beiträge, Spenden oder sonstiger Aufwendungen erfolgt nicht.
Die Kündigung können Sie elektronisch an info[at]foerderverein-burgkinder-bonn.de versenden, als Brief in den Postkasten des Fördervereins in der Kita werfen oder an unsere postalische Adresse schicken:
Förderverein
Buschackerweg 7
53123 Bonn
Wie kann ich den Verein mit Spenden unterstützen?
Die Vereinstätigkeit kann jederzeit durch Geld- oder Sachspenden unterstützt werden.
Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, stellen wir für Geldspenden auf Wunsch Spendenquittungen aus, so dass Sie diese wie auch die Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzen können.
Beachten Sie bitte für Spenden unter 300€ die Möglichkeit des vereinfachten Spendennachweises. Details dazu finden Sie hier.
Für Geldspenden verwenden Sie bitte unsere Bankverbindung:
Empfänger: Förderverein Kita Buschackerweg
Bank: Volksbank Köln Bonn eG
IBAN: DE04 3806 0186 3206 0480 17
Verwendungszweck: Spende an gemeinnützigen Förderverein
Kita Buschackerweg
Bei Sachspenden bitten wir zunächst den Bedarf sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen mit uns abzustimmen: info[at]foerderverein-burgkinder-bonn.de.
Für Sachspenden können wir aus organisatorischen Gründen keine Spendenbescheinigungen ausstellen.
Wie erhalte ich eine Spendenbescheinigung?
Der Förderverein hat sich einem als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zweck verschrieben. Wir haben deshalb vom zuständigen Finanzamt einen Freistellungsbescheid erhalten hat, dürfen somit für eingehende Spenden Spendenbescheinigungen ausstellen, die der/die Spender/in bei der Einkommenssteuererklärung zu seinen/ihren Gunsten angeben kann. Dies tun wir für Geldspenden und Mitgliedsbeiträge.
Eine Spendenbescheinigung benötigt man erst ab einer Spendensumme von 300 Euro. Bei Spenden unterhalb dieser Grenze genügt ein vereinfachter Nachweis, wie zum Beispiel ein Kontoauszug der Bank. Auf diesem muss ersichtlich sein, dass es sich um eine Spende handelt und wer diese in welcher Höhe an welchem Tag erhalten hat.
Folgender Betreff in der Überweisung sollte genügen, um die automatische Anerkennung durch das Finanzamt zu erreichen:
„Spende an gemeinnützigen Förderverein Kita Buschackerweg“
Für Sachspenden können wir aus organisatorischen Gründen keine Spendenbescheinigungen ausstellen.
Was passiert auf der Mitgliederversammlung?
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:
- Wahl und Abwahl des Vorstands
- Entlastung des Vorstands
- Entgegennahme der Berichte des Vorstands
- Wahl der Kassenprüfer(innen)
- Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen
- Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
- Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen
Sie tagt einmal im Jahr, über den Termin werden Sie rechtzeitig per E-Mail und Aushang informiert. Für Mitglieder besteht die Möglichkeit, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
Anträge oder Ergänzungen zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor dem Termin schriftlich beim Vorstand einzureichen. Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung.
Wofür werden die personenbezogenen Daten verwendet?
Für die Aufrechterhaltung des Betriebs des Fördervereins erfassen wir mit dem Mitgliedsantrag die hier aufgeführten personenbezogene Daten.
Diese werden für die eindeutige Identifizierung des Mitglieds, die notwendige Kommunikation (Übermittlung relevanter Information wie beispielsweise der Einladung zur Mitgliederversammlung oder der Erinnerung an den bevorstehenden Beitragseinzug) sowie die Bearbeitung von Beitrags- bzw. Spendenzahlungen verwendet.
Die Daten werden selbstverständlich in keinem Fall an vereinsfremde Personen weitergeben. Für weitere Informationen wenden Sie sich gern an den Vorstand.

